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Finanzlexikon: partnerschaftsgesellschaft

partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft ist in Deutschland eine spezielle, der Offenen Handelsgesellschaft ähnelnde Rechtsform, die nur Freiberufler unterhalten können. Ihre gesetzliche Regelung ergibt sich aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe - PartGG vom 25. Juli 1994; BGBl. I S. 1744)

Diese neue Rechtsform verbindet aufgrund der in den freien Berufen i.d.R. notwendigen persönlichen Durchführung der Geschäfte, den Gedanken der persönlichen Haftung aus dem OHG-Bereich mit der Beschränkung der Haftung auf denjenigen Freiberufler, der das fragliche Geschäft (Projekt) durchgeführt hat.

Jeder Partner haftet für sich mit seinem Privatvermögen für seine Tätigkeit.

Dies ist vor allem bei Architekten, Ärzten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern wichtig, um nicht die ganze Kanzlei oder Gemeinschaftspraxis zu gefährden. Bisher haben gemeinsam tätige Freiberufler aufgrund dieser Risiken die hierfür früher an sich einzig mögliche Gesellschaftsform der GbR gerne in eine GmbH umgewandelt.

Dies führte jedoch regelmäßig zu Konflikten, da die GmbH fiskalisch eindeutig gewerblichen Charakter hat und Freiberufler an sich keiner Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Der Gesetzgeber hat somit diese Lücke geschlossen.

Die Partnergesellschaft ist als juristische Person handlungsfähig und wird beim Registergericht in das Partnerschaftregister eingetragen. Nach der Eintragung ist sie eine eigene Rechtsperson.

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